29. Januar 2009 um 17:03
Heizungsableser müssten eigentlich zu den unbeliebtesten Berufsgruppen noch vor Anwälten und 9Live-Moderatoren gehören. Welches Unternehmen sonst kann sich die Frechheit herausnehmen, nach Gutdünken einen Termin zu meist völlig indiskutablen Uhrzeiten anzusetzen, an dem man gefälligst Gewehr bei Fuß zu stehen und Zugang zu seiner Wohnung zu gewähren hat - und dann noch nicht einmal in der großzügig bemessenen Zeitspanne von einer Stunde auftauchen.
Eigentlich sollte es Schadensersatz für die gestohlene Zeit geben… Grrrr… Oder sie sollten einfach den gleichen Betrag zahlen wie der blöde Mieter auch, wenn das Unternehmen ihn nicht antrifft und es deswegen zu einem anderen Termin nochmal kommen muss…